Reisehinweise für Afghanistan .

Hier finden Sie wichtige Hinweise und nützliche Informationen für Afghanistan.

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Afghanistan
Einfuhr Lokalwährung frei, ab USD 10'000.00 (oder Gegenwert) Deklaration obligatorisch
Einfuhr Fremdwährung frei, ab USD 10'000.00 (oder Gegenwert) Deklaration obligatorisch
Ausfuhr Lokalwährung beschränkt; aktuelle Limiten sollten vor Ort vor der Ausreise geprüft werden
Ausfuhr Fremdwährung beschränkt; aktuelle Limiten sollten vor Ort vor der Ausreise geprüft werden

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Winterzauber in Pontresina: Zimmer im Schlosshotel mit Frühstück

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Genf im Dezember: 45% Rabatt auf ein Winterwochenende

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Wintersonne & Inselruhe: Boutiquehotel auf Gran Canaria

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Nützliche Tipps unserer Experten:

Praktische Infos:

Zeitverschiebung im Vergleich zur Schweiz

+ 3,5 h / + 2,5 h während unserer Sommerzeit

Hauptstadt

Kabul

Landessprache

Amtssprache

Paschtu
Dari

Verständigungsmöglichkeit

Usbekisch, Turkmenisch, Balochi, Pashai, Hazaragi, Nuristani, sowie Englisch, Urdu/Hindi und in religiösen Kontexten Arabisch.

Netzspannung

220 Volt / Adapter empfohlen

Öffnungszeiten

Banken

8.00 - 15.00 h (Sa - Do)
Banken können in ländlichen Gebieten kürzere Öffnungszeiten haben. In den Städten wie Kabul oder Herat sind längere Arbeitszeiten üblich.

Geschäfte

8.00/9.00 - 20.00 h (Sa - Do)
Öffnungszeiten können in verschiedenen Regionen je nach lokalen Gewohnheiten und Sicherheitslage stark variieren. In städtischen Gebieten gibt es oft längere Öffnungszeiten, während ländliche Regionen tendenziell früher schliessen. Während des Ramadans ändern sich die Öffnungszeiten erheblich. Die Geschäfte öffnen oft später und bleiben länger am Abend geöffnet, um die Fastenbrecher-Mahlzeiten (Iftar) zu berücksichtigen.

Feiertage
  • 15. Februar: Abzug der Sowjetkräfte aus Afghanistan
  • 28. April: Tag des Sieges (Ruz-e Fath)
  • 1. Mai: Tag der Arbeit
  • Mitte August: Jahrestag der Machtübernahme der Taliban (24. Asad; Datum im gregorianischen Kalender je nach Jahr unterschiedlich)
  • 19. August: Unabhängigkeitstag / Nationalfeiertag (Istiklal)
  • 31. August: Jahrestag des Abzugs der internationalen Truppen

Islamische Feiertage (variabel nach Mondkalender):

  • Ramadan (1. Tag)

  • Eid al-Fitr (Fest des Fastenbrechens): Ende des Ramadan
  • Arafa-Tag
  • Eid al-Qurban
  • Ashura: Am 10. Tag des islamischen Monats Muharram
  • Mawlid al-Nabi (Geburtstag des Propheten Mohammed): Am 12. Tag des dritten islamischen Monats Rabi' al-Awwal
Einreisebestimmungen

Das EDA rät von Reisen in dieses Land und von Aufenthalten jeder Art ab.

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Afghanistan sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Schweizer Reisepass: Dieser muss bei der Ankunft gültig sein. Für die Visumerteilung können zusätzliche Anforderungen an die Restgültigkeit gelten.

  • Visum: Ein gültiges Visum ist erforderlich und muss vor der Reise eingeholt werden. Ein E-Visum kann über evisa.mfa.gov.af beantragt werden. Damit ist die Einreise ausschliesslich über den internationalen Flughafen Kabul (KBL) möglich. Das touristische E-Visum berechtigt zur einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.

 

- Infos zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 -

Klima

Afghanistan hat ein kontinentales Klima, das je nach Region stark variiert. Es gibt heisse Sommer, kalte Winter und relativ kurze Übergangszeiten im Frühling und Herbst.

Nördliche Ebenen

  • Sommer (Mai–September): Durchschnittliche Temperaturen zwischen 30–40°C. Diese Region erlebt trockene und heisse Sommer mit gelegentlichen Staubstürmen.

  • Winter (Dezember–Februar): Durchschnittliche Temperaturen zwischen -2–10°C, mit Frost und gelegentlichem Schnee.
  • Frühling/Herbst (März–April, Oktober–November): Durchschnittliche Temperaturen zwischen 15–25°C, angenehm mild mit blühenden Feldern im Frühling und einer kühlen Brise im Herbst.

Südliche Wüstenregionen (z. B. Kandahar)

  • Sommer (Mai–September): Temperaturen steigen auf 35–45°C, mit extremer Hitze und trockener Luft.

  • Winter (Dezember–Februar): Durchschnittliche Temperaturen liegen bei 5–15°C, meist trocken mit gelegentlichen kühlen Nächten.
  • Frühling/Herbst (März–April, Oktober–November): Temperaturen zwischen 20–30°C, warm und trocken, ideal für Reisen.​​​​​

Zentrales Hochland (einschliesslich Kabul)

  • Sommer (Mai–September): Durchschnittliche Temperaturen zwischen 20–30°C. Angenehme Tage und kühle Nächte sind typisch.

  • Winter (Dezember–Februar): Temperaturen sinken auf -15–0°C, mit starkem Schneefall in höheren Lagen.
  • Frühling/Herbst (März–April, Oktober–November): Durchschnittliche Temperaturen zwischen 10–20°C, mit frischem Wetter und gelegentlichen Regenfällen im Frühling.

Östliche Gebirgsregionen (z. B. Jalalabad)

  • Sommer (Mai–September): Durchschnittliche Temperaturen zwischen 25–40°C, mit feuchtwarmer Luft und gelegentlichen Monsun-Regenfällen.

  • Winter (Dezember–Februar): Temperaturen liegen zwischen 10–15°C, mild mit seltenem Frost.
  • Frühling/Herbst (März–April, Oktober–November): Temperaturen zwischen 15–25°C, angenehm mit gelegentlichen Regenschauern.

Westliche Regionen (z. B. Herat)

  • Sommer (Mai–September): Temperaturen liegen bei 30–40°C, trocken und sonnig.

  • Winter (Dezember–Februar): Durchschnittliche Temperaturen bei 0–10°C, mit kühlen Tagen und kalten Nächten.
  • Frühling/Herbst (März–April, Oktober–November): Temperaturen zwischen 15–25°C, mild und angenehm, mit gelegentlichen Sandstürmen.

Klimatisch sind Frühling und Herbst in vielen Regionen milder als die heissen Sommer und kalten Winter. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch stark nach Höhenlage und Region.

Kommunikation
  • Handynutzung: Es entstehen Gebühren bei der Handynutzung in Afghanistan (Roaming). Es ist ratsam, vor der Reise die Roaming-Gebühren zu überprüfen und gegebenenfalls spezielle Roaming-Pakete zu erwerben, um Kosten zu reduzieren. Ob Roaming verfügbar ist, hängt vom Schweizer Mobilfunkanbieter und dessen Partnernetzen ab. Die Netzabdeckung ist in Städten gut, aber in ländlichen oder bergigen Regionen eingeschränkt.

  • W-LAN: WLAN ist in vielen Hotels, Cafés und Restaurants in grösseren Städten wie Kabul oder Herat verfügbar, jedoch oft langsam und unzuverlässig. In ländlichen Gebieten ist WLAN selten oder gar nicht verfügbar.

  • Prepaid-SIM-Karten: Es ist möglich, vor Ort eine Prepaid-SIM-Karte zu kaufen, um lokale Anrufe zu tätigen und mobile Daten zu nutzen. Es gibt verschiedene Mobilfunkanbieter in Afghanistan wie beispielsweise Roshan, Etisalat, Afghan Wireless und ATOMA (vormals MTN).
  • Sonstiges: Internet- und Mobilfunkdienste können kurzfristig eingeschränkt oder vollständig abgeschaltet werden. Auch Messaging-Apps sind dann unter Umständen nicht erreichbar. Häufige Stromausfälle erschweren die Kommunikation zusätzlich. Wichtige Kontaktdaten und Dokumente sollten auch offline verfügbar sein.
Sehenswürdigkeiten
  • Band-e-Amir Nationalpark, Provinz Bamiyan: Atemberaubende Seen mit tiefblauem Wasser, umgeben von dramatischen Kalksteinfelsen. Der erste Nationalpark Afghanistans.
  • Buddhas von Bamiyan, Bamiyan: Überreste riesiger Buddha-Statuen, die einst in Fels gehauen waren und trotz ihrer Zerstörung von historischer Bedeutung sind.
  • Herat-Zitadelle (Qala-e-Ikhtiyaruddin), Herat: Bedeutende historische Festungsanlage auf einem antiken Siedlungsstandort. Ihr heutiges Erscheinungsbild wurde durch mittelalterliche Bauphasen und spätere Restaurierungen geprägt.
  • Minarett von Jam, Provinz Ghor: Ein 65 Meter hohes Minarett aus dem 12. Jahrhundert, das zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört.
  • Blaues Mausoleum (Hazrat Ali Schrein), Mazar-e-Sharif: Ein prachtvolles Heiligtum mit türkisfarbenen Kuppeln, das eine religiöse Bedeutung für Muslime hat.
  • Gardens of Babur, Kabul: Historische Gärten mit Grabmal des Mogulherrschers Babur, ein friedlicher Rückzugsort in der Hauptstadt.
  • Panjshir-Tal, Provinz Panjshir: Malerische Landschaften, Flüsse und das Mausoleum von Ahmad Shah Massoud, einem afghanischer Widerstandsführer.
  • Balkh (die Mutter aller Städte), Provinz Balkh: Eine der ältesten Städte der Welt, bekannt für ihre antiken Ruinen und historischen Moscheen.
  • Shar-e Gholghola (Stadt des Lärms), Bamiyan: Ruinen einer zerstörten Stadt aus dem Mittelalter, die eine faszinierende Geschichte erzählen.
  • Qargha-See, Kabul: Ein beliebtes Erholungsgebiet in der Nähe der Hauptstadt mit Möglichkeiten für Bootfahren und Picknicks.
  • Khyber-Pass, nahe Jalalabad: Eine historische Handelsroute, die Afghanistan mit Pakistan verbindet und spektakuläre Ausblicke bietet.
  • Pul-e Kheshti Moschee, Kabul: Die grösste Moschee Kabuls mit ihrer markanten blauen Kuppel und einem imposanten Gebetsraum.
  • Stupa von Hadda, Provinz Nangarhar: Überreste buddhistischer Stupas und Klöster aus der Zeit, als Afghanistan ein Zentrum des Buddhismus war.

Die Aufzählung beschreibt kulturhistorisch und landschaftlich bedeutende Orte. Ihre Zugänglichkeit kann eingeschränkt sein. Für Frauen gelten zusätzliche Zugangsbeschränkungen, unter anderem zu Parks und Freizeiteinrichtungen. Die Vereinten Nationen dokumentieren entsprechende Einschränkungen auch beim Band-e-Amir-Nationalpark.

Gastronomie
  • Kabuli Palau: Das Nationalgericht Afghanistans besteht aus gewürztem Reis, Lamm, Karotten und Rosinen. Es ist ein fester Bestandteil jeder Festlichkeit.
  • Mantoo: Gedämpfte Teigtaschen, gefüllt mit Lamm- oder Rinderhack und Zwiebeln, serviert mit einer Joghurtsauce und gewürztem Tomatensugo.
  • Ashak: Dünne Teigtaschen, traditionell mit Lauch oder Frühlingszwiebeln gefüllt, garniert mit Tomatensauce, Joghurt und getrockneter Minze.
  • Naan: Das traditionelle Fladenbrot, oft frisch aus dem Lehmofen, ist ein Grundnahrungsmittel und begleitet fast jede Mahlzeit.
  • Kebab: Gegrillte Fleischspiesse aus Lamm oder Huhn, gewürzt mit Kräutern und Gewürzen, oft zusammen mit Naan serviert.
  • Shorwa (Shorba): Eine traditionelle Suppe beziehungsweise ein Eintopf, häufig mit Fleisch, Kartoffeln und weiterem Gemüse, serviert mit Brot.
  • Afghanischer grüner Tee (Chai Sabz): Das wichtigste Getränk, oft mit Zucker und manchmal mit Kardamom serviert, ein Zeichen von Gastfreundschaft.
  • Firni: Ein cremiger Milchpudding, aromatisiert mit Kardamom, Rosenwasser und bestreut mit Pistazien, als beliebtes Dessert serviert.
  • Tschalao: Ein weisser, duftender Reis, der mit Safran oder Kardamom verfeinert und zu verschiedenen Gerichten gereicht wird.
  • Trockenfrüchte und Nüsse: Afghanistan ist bekannt für seine hochwertigen Mandeln, Pistazien, Rosinen und Granatäpfel, die oft als Snack oder Dessert genossen werden.
Verhaltenstipps
  • Begrüssung: Die gängigste Begrüssung ist ein Händedruck, jedoch nur zwischen gleichgeschlechtlichen Personen. Frauen und Männer sollten sich zur Begrüssung in der Regel nicht die Hand geben. Ein freundliches „Salam alaikum“ (Frieden sei mit Ihnen) ist angemessen, die Antwort darauf lautet „Wa alaikum assalam“ (Und auch mit Ihnen sei Frieden).

  • Bitte und Danke sagen: Höflichkeit ist wichtig. Für „Bitte“ sagt man „Lotfan“ und für „Danke“ „Tashakor“ oder „Mamnoon“. Bei grösseren Gefälligkeiten kann man auch „Tashakor-e-zeyad“ (Vielen Dank) verwenden.

  • Kleidung: Kleidung: Für Frauen gelten strenge Bekleidungsvorschriften, auch für ausländische Reisende. In der Öffentlichkeit müssen sie weite, körperbedeckende Kleidung sowie eine Kopf- und Gesichtsbedeckung tragen. Männer sollten lange Hosen und Oberteile tragen, die die Schultern bedecken.
  • Bewegungsfreiheit von Frauen: Die Bewegungsfreiheit von Frauen ist stark eingeschränkt. Vorgaben zur Begleitung durch ein männliches Familienmitglied («Mahram») können die Nutzung von Verkehrsmitteln und den Zugang zu Einrichtungen erheblich begrenzen.
  • Esskultur: Die linke Hand gilt als unrein, daher sollte man ausschliesslich die rechte Hand zum Essen verwenden. Vor dem Essen ist es üblich, die Hände zu waschen. Gäste werden oft mehrfach zum Essen eingeladen – eine höfliche Ablehnung ist erlaubt, ein kleiner Bissen wird jedoch erwartet, um die Gastfreundschaft zu würdigen.
  • Rauchen: Obwohl Rauchen in Afghanistan verbreitet ist, wurde 2014 ein Gesetz zum Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und an vielen öffentlichen Orten eingeführt, darunter Restaurants, Büros und Transportmittel. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen oder privaten Räumen erlaubt. Es wird empfohlen, sich stets zu erkundigen, ob Rauchen gestattet ist, insbesondere in geschlossenen Räumen und bei konservativen Gemeinschaften.

  • Trinkgeld: Trinkgeld ist keine Pflicht, wird aber in Restaurants, bei Taxifahrern und in Hotels geschätzt. Ein Betrag von 5–10 % der Rechnung oder ein kleiner Betrag als Zeichen der Wertschätzung ist angemessen.

  • Sonstiges: Respekt gegenüber älteren Menschen und religiösen Traditionen ist sehr wichtig. Der Austausch über Politik oder die Sicherheitslage sollte vermieden werden. Gastfreundschaft ist ein zentraler Bestandteil der Kultur, und eine kleine Aufmerksamkeit, wie z. B. Süssigkeiten, wird sehr geschätzt.
  • Fotografieren: Personen sollten nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung fotografiert werden. Das Fotografieren von Militäranlagen, Flughäfen, Sicherheitskräften und weiteren sensiblen Einrichtungen ist verboten und kann schwerwiegende Folgen haben.
Gesundheitslage
  • Trinkwasserqualität: Die Trinkwasserqualität in Afghanistan ist unzureichend. Leitungswasser ist nicht trinkbar und sollte immer abgekocht oder gefiltert werden. Flaschenwasser ist weit verbreitet und die sicherste Option. Auch beim Zähneputzen und Waschen von Lebensmitteln ist Vorsicht geboten.

  • Impfungen: Für die Einreise nach Afghanistan gibt es keine vorgeschriebenen Impfungen, es sei denn, man kommt aus einem Gelbfiebergebiet. Empfohlen werden jedoch Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Masern und Polio. Zusätzlich sind Impfungen gegen Hepatitis A, Typhus, Tollwut und Hepatitis B ratsam.

  • Malariagefahr: In weiten Teilen Afghanistans unterhalb von 2500 Metern, einschliesslich Kabul, besteht ein Malariarisiko. Die Übertragung ist vor allem von April bis Dezember erhöht. In einzelnen Gebieten besteht ein hohes Risiko. Je nach Reiseroute werden eine medikamentöse Prophylaxe oder die Mitnahme eines Notfallmedikaments empfohlen. Eine reisemedizinische Beratung und konsequenter Mückenschutz sind erforderlich.

  • Denguefieber: In Afghanistan besteht ein Risiko für Denguefieber. Schutz vor Mückenstichen ist besonders tagsüber wichtig.
  • Polio: In Afghanistan zirkulieren weiterhin Polioviren. Ein vollständiger Impfschutz und die Prüfung einer erforderlichen Auffrischimpfung sind wichtig. Die einreisebezogenen Impfvorgaben habe ich entsprechend Ihrer Vorgabe nicht geprüft.
  • Mückenschutz: Da Mücken in Afghanistan nicht nur Malaria, sondern auch andere Krankheiten übertragen können, ist ein konsequenter Schutz unerlässlich. Mückenschutzmittel, langärmelige Kleidung und das Schlafen unter imprägnierten Moskitonetzen gehören zu den besten Vorsichtsmassnahmen.
  • Sonstiges: In ländlichen Regionen besteht ein höheres Risiko für Infektionskrankheiten wie Tuberkulose und Durchfallerkrankungen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist oft begrenzt, weshalb eine gut ausgestattete Reiseapotheke und eine umfassende Reisekrankenversicherung mit Rücktransportoption unbedingt notwendig sind.
Medizinische Versorgung
  • Die medizinische Versorgung in Afghanistan ist landesweit stark eingeschränkt und entspricht nicht schweizerischen Standards. Vielerorts fehlen qualifiziertes Personal, Medikamente und medizinische Ausrüstung. Finanzierungslücken belasten das Gesundheitssystem zusätzlich. Für Frauen erschweren Begleitvorschriften, weitere Einschränkungen und der Mangel an weiblichem Fachpersonal den Zugang zu Behandlungen.

  • Führen Sie eine gut ausgestattete, individuell zusammengestellte Reiseapotheke sowie regelmässig benötigte Medikamente in ausreichender Menge mit. Lassen Sie sich vor der Reise reisemedizinisch beraten und klären Sie die Mitnahme verschreibungspflichtiger Medikamente vorgängig ab.

  • Medizinische Behandlungen müssen häufig im Voraus bezahlt werden. Klären Sie vor der Reise ausdrücklich mit Ihrer Versicherung, ob für Afghanistan Versicherungsschutz besteht und welche Leistungen für Behandlungen und eine medizinische Evakuierung übernommen werden. Ein Rücktransport kann durch die örtlichen Bedingungen erheblich erschwert oder unmöglich sein.

- Infos zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 -

Aktuelle Sicherheitslage
  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt.

  • Mehr Infos zur aktuellen Sicherheitslage finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

  • Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

  • Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Afghanistan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte oder überhaupt keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

  • Die Lage bleibt fragil und unbeständig. Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken; Raketeneinschläge, Terroranschläge, Entführungen und gewalttätige kriminelle Angriffe einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffnete Raubüberfälle.

  • Die Rechtslage ist unklar. Mehrfach wurden Personen ausländischer Staatsangehörigkeit wegen angeblich gesetzeswidriger Handlungen und Verstössen gegen lokale Traditionen festgenommen.

  • Es werden regelmässig Bomben- und Selbstmordanschläge verübt. Sie richten sich unter anderem gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen. Nach wie vor können zudem gezielt Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) verübt werden und gegen Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels, Flughäfen).

  • Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer können sowohl afghanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) werden.

- Infos zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 -

Strassenverkehr
  • Führerausweis: Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem Schweizer Führerschein gültig.
  • Verkehrsregeln: Es herrscht Rechtsverkehr.
  • Sonstiges: Der Strassenverkehr in Afghanistan ist geprägt von schwierigen Bedingungen wie schlechten Strassenverhältnissen, fehlender Verkehrsinfrastruktur und oft chaotischem Fahrverhalten. Verkehrsregeln werden nicht immer konsequent eingehalten, und es herrscht eine hohe Unfallrate. Internationale Fahrer sollten besonders vorsichtig sein, defensiv fahren und sich auf unvorhergesehene Hindernisse wie Tiere oder Fussgänger einstellen.
Öffentlicher Verkehr
  • Bahnverbindungen: Die vorhandenen Bahnverbindungen dienen im Wesentlichen dem Güterverkehr; ein reguläres landesweites Personenzugangebot besteht nicht.

  • Autobusse: Busse sind das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel für Fern- und Regionalreisen. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die Verbindungen zwischen grossen Städten wie Kabul, Kandahar und Herat anbieten. Die Qualität der Busse variiert stark, und Sicherheitsstandards sind oft niedrig.

  • U-Bahn/Strassenbahn: In Afghanistan gibt es weder eine U-Bahn noch Strassenbahnnetze. Der innerstädtische Verkehr wird vor allem durch Sammeltaxis, Minibusse und Rikschas abgedeckt.

  • Fahrkarten: Busfahrkarten werden bei den jeweiligen Unternehmen, Verkaufsstellen oder teilweise online angeboten. Buchungs- und Zahlungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Anbieter.

  • Sonstiges: Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel birgt Risiken, insbesondere aufgrund der unsicheren Sicherheitslage und der schlechten Infrastruktur. Reisenden wird empfohlen, den lokalen Verkehr nur mit Vorsicht zu nutzen und gegebenenfalls private Transportmittel zu bevorzugen.

Flugverkehr

Der internationale Flughafen Kabul (KBL) verfügt über internationale Flugverbindungen, unter anderem nach Dubai und Doha. Flugpläne und verfügbare Verbindungen können sich kurzfristig ändern und sollten direkt bei den Fluggesellschaften geprüft werden. Flydubai bedient Kabul; Kam Air hat die Verbindung nach Doha im Mai 2026 wieder aufgenommen.

Telefonvorwahl für die Schweiz

00 41 (die Null der Schweizer-Netzgruppe weglassen)

Notrufnummern
  • Polizei: 119
  • Ambulanz: 102 (Kabul)
  • Feuerwehr: 101
Schweizer Botschaft / Konsulat

Für konsularische Anliegen von Schweizer Staatsangehörigen in Afghanistan ist die Schweizerische Botschaft in Islamabad, Pakistan, zuständig.

Embassy of Switzerland
Street 6, Diplomatic Enclave, G-5/4
Islamabad 44000
Pakistan

Tel.: +92 51 209 88 00 / +41 58 464 18 81 / +41 58 464 18 82
Email: islamabad@eda.admin.ch

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Hinweis

Alle Angaben werden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Länderinformationen übernommen werden. Swiss Bankers kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten und dadurch eventuell eintretende Schäden nicht haftbar gemacht werden.

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