Hier finden Sie wichtige Hinweise und nützliche Informationen für Afghanistan.
Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten (Stand der Information: Oktober 2026). Beachten Sie die aktuellen Reisehinweise des EDA.
+ 3,5 h / + 2,5 h während unserer Sommerzeit
Kabul
Amtssprache
Paschtu
Dari
Verständigungsmöglichkeit
Usbekisch, Turkmenisch, Balochi, Pashai, Hazaragi, Nuristani, sowie Englisch, Urdu/Hindi und in religiösen Kontexten Arabisch.
220 Volt / Adapter empfohlen
Banken
8.00 - 15.00 h (Sa - Do)
Banken können in ländlichen Gebieten kürzere Öffnungszeiten haben. In den Städten wie Kabul oder Herat sind längere Arbeitszeiten üblich.
Geschäfte
8.00/9.00 - 20.00 h (Sa - Do)
Öffnungszeiten können in verschiedenen Regionen je nach lokalen Gewohnheiten und Sicherheitslage stark variieren. In städtischen Gebieten gibt es oft längere Öffnungszeiten, während ländliche Regionen tendenziell früher schliessen. Während des Ramadans ändern sich die Öffnungszeiten erheblich. Die Geschäfte öffnen oft später und bleiben länger am Abend geöffnet, um die Fastenbrecher-Mahlzeiten (Iftar) zu berücksichtigen.
Islamische Feiertage (variabel nach Mondkalender):
Ramadan (1. Tag)
Das EDA rät von Reisen in dieses Land und von Aufenthalten jeder Art ab.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Afghanistan sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Schweizer Reisepass: Dieser muss bei der Ankunft gültig sein. Für die Visumerteilung können zusätzliche Anforderungen an die Restgültigkeit gelten.
Visum: Ein gültiges Visum ist erforderlich und muss vor der Reise eingeholt werden. Ein E-Visum kann über evisa.mfa.gov.af beantragt werden. Damit ist die Einreise ausschliesslich über den internationalen Flughafen Kabul (KBL) möglich. Das touristische E-Visum berechtigt zur einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
- Infos zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 -
Afghanistan hat ein kontinentales Klima, das je nach Region stark variiert. Es gibt heisse Sommer, kalte Winter und relativ kurze Übergangszeiten im Frühling und Herbst.
Nördliche Ebenen
Sommer (Mai–September): Durchschnittliche Temperaturen zwischen 30–40°C. Diese Region erlebt trockene und heisse Sommer mit gelegentlichen Staubstürmen.
Südliche Wüstenregionen (z. B. Kandahar)
Sommer (Mai–September): Temperaturen steigen auf 35–45°C, mit extremer Hitze und trockener Luft.
Zentrales Hochland (einschliesslich Kabul)
Sommer (Mai–September): Durchschnittliche Temperaturen zwischen 20–30°C. Angenehme Tage und kühle Nächte sind typisch.
Östliche Gebirgsregionen (z. B. Jalalabad)
Sommer (Mai–September): Durchschnittliche Temperaturen zwischen 25–40°C, mit feuchtwarmer Luft und gelegentlichen Monsun-Regenfällen.
Westliche Regionen (z. B. Herat)
Sommer (Mai–September): Temperaturen liegen bei 30–40°C, trocken und sonnig.
Klimatisch sind Frühling und Herbst in vielen Regionen milder als die heissen Sommer und kalten Winter. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch stark nach Höhenlage und Region.
Handynutzung: Es entstehen Gebühren bei der Handynutzung in Afghanistan (Roaming). Es ist ratsam, vor der Reise die Roaming-Gebühren zu überprüfen und gegebenenfalls spezielle Roaming-Pakete zu erwerben, um Kosten zu reduzieren. Ob Roaming verfügbar ist, hängt vom Schweizer Mobilfunkanbieter und dessen Partnernetzen ab. Die Netzabdeckung ist in Städten gut, aber in ländlichen oder bergigen Regionen eingeschränkt.
W-LAN: WLAN ist in vielen Hotels, Cafés und Restaurants in grösseren Städten wie Kabul oder Herat verfügbar, jedoch oft langsam und unzuverlässig. In ländlichen Gebieten ist WLAN selten oder gar nicht verfügbar.
Die Aufzählung beschreibt kulturhistorisch und landschaftlich bedeutende Orte. Ihre Zugänglichkeit kann eingeschränkt sein. Für Frauen gelten zusätzliche Zugangsbeschränkungen, unter anderem zu Parks und Freizeiteinrichtungen. Die Vereinten Nationen dokumentieren entsprechende Einschränkungen auch beim Band-e-Amir-Nationalpark.
Begrüssung: Die gängigste Begrüssung ist ein Händedruck, jedoch nur zwischen gleichgeschlechtlichen Personen. Frauen und Männer sollten sich zur Begrüssung in der Regel nicht die Hand geben. Ein freundliches „Salam alaikum“ (Frieden sei mit Ihnen) ist angemessen, die Antwort darauf lautet „Wa alaikum assalam“ (Und auch mit Ihnen sei Frieden).
Bitte und Danke sagen: Höflichkeit ist wichtig. Für „Bitte“ sagt man „Lotfan“ und für „Danke“ „Tashakor“ oder „Mamnoon“. Bei grösseren Gefälligkeiten kann man auch „Tashakor-e-zeyad“ (Vielen Dank) verwenden.
Rauchen: Obwohl Rauchen in Afghanistan verbreitet ist, wurde 2014 ein Gesetz zum Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und an vielen öffentlichen Orten eingeführt, darunter Restaurants, Büros und Transportmittel. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen oder privaten Räumen erlaubt. Es wird empfohlen, sich stets zu erkundigen, ob Rauchen gestattet ist, insbesondere in geschlossenen Räumen und bei konservativen Gemeinschaften.
Trinkgeld: Trinkgeld ist keine Pflicht, wird aber in Restaurants, bei Taxifahrern und in Hotels geschätzt. Ein Betrag von 5–10 % der Rechnung oder ein kleiner Betrag als Zeichen der Wertschätzung ist angemessen.
Trinkwasserqualität: Die Trinkwasserqualität in Afghanistan ist unzureichend. Leitungswasser ist nicht trinkbar und sollte immer abgekocht oder gefiltert werden. Flaschenwasser ist weit verbreitet und die sicherste Option. Auch beim Zähneputzen und Waschen von Lebensmitteln ist Vorsicht geboten.
Impfungen: Für die Einreise nach Afghanistan gibt es keine vorgeschriebenen Impfungen, es sei denn, man kommt aus einem Gelbfiebergebiet. Empfohlen werden jedoch Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Masern und Polio. Zusätzlich sind Impfungen gegen Hepatitis A, Typhus, Tollwut und Hepatitis B ratsam.
Malariagefahr: In weiten Teilen Afghanistans unterhalb von 2500 Metern, einschliesslich Kabul, besteht ein Malariarisiko. Die Übertragung ist vor allem von April bis Dezember erhöht. In einzelnen Gebieten besteht ein hohes Risiko. Je nach Reiseroute werden eine medikamentöse Prophylaxe oder die Mitnahme eines Notfallmedikaments empfohlen. Eine reisemedizinische Beratung und konsequenter Mückenschutz sind erforderlich.
Die medizinische Versorgung in Afghanistan ist landesweit stark eingeschränkt und entspricht nicht schweizerischen Standards. Vielerorts fehlen qualifiziertes Personal, Medikamente und medizinische Ausrüstung. Finanzierungslücken belasten das Gesundheitssystem zusätzlich. Für Frauen erschweren Begleitvorschriften, weitere Einschränkungen und der Mangel an weiblichem Fachpersonal den Zugang zu Behandlungen.
Führen Sie eine gut ausgestattete, individuell zusammengestellte Reiseapotheke sowie regelmässig benötigte Medikamente in ausreichender Menge mit. Lassen Sie sich vor der Reise reisemedizinisch beraten und klären Sie die Mitnahme verschreibungspflichtiger Medikamente vorgängig ab.
Medizinische Behandlungen müssen häufig im Voraus bezahlt werden. Klären Sie vor der Reise ausdrücklich mit Ihrer Versicherung, ob für Afghanistan Versicherungsschutz besteht und welche Leistungen für Behandlungen und eine medizinische Evakuierung übernommen werden. Ein Rücktransport kann durch die örtlichen Bedingungen erheblich erschwert oder unmöglich sein.
- Infos zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 -
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt.
Mehr Infos zur aktuellen Sicherheitslage finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.
Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Afghanistan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte oder überhaupt keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.
Die Lage bleibt fragil und unbeständig. Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken; Raketeneinschläge, Terroranschläge, Entführungen und gewalttätige kriminelle Angriffe einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffnete Raubüberfälle.
Die Rechtslage ist unklar. Mehrfach wurden Personen ausländischer Staatsangehörigkeit wegen angeblich gesetzeswidriger Handlungen und Verstössen gegen lokale Traditionen festgenommen.
Es werden regelmässig Bomben- und Selbstmordanschläge verübt. Sie richten sich unter anderem gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen. Nach wie vor können zudem gezielt Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) verübt werden und gegen Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels, Flughäfen).
Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer können sowohl afghanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) werden.
- Infos zuletzt aktualisiert im Oktober 2026 -
Bahnverbindungen: Die vorhandenen Bahnverbindungen dienen im Wesentlichen dem Güterverkehr; ein reguläres landesweites Personenzugangebot besteht nicht.
Autobusse: Busse sind das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel für Fern- und Regionalreisen. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die Verbindungen zwischen grossen Städten wie Kabul, Kandahar und Herat anbieten. Die Qualität der Busse variiert stark, und Sicherheitsstandards sind oft niedrig.
U-Bahn/Strassenbahn: In Afghanistan gibt es weder eine U-Bahn noch Strassenbahnnetze. Der innerstädtische Verkehr wird vor allem durch Sammeltaxis, Minibusse und Rikschas abgedeckt.
Fahrkarten: Busfahrkarten werden bei den jeweiligen Unternehmen, Verkaufsstellen oder teilweise online angeboten. Buchungs- und Zahlungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Anbieter.
Sonstiges: Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel birgt Risiken, insbesondere aufgrund der unsicheren Sicherheitslage und der schlechten Infrastruktur. Reisenden wird empfohlen, den lokalen Verkehr nur mit Vorsicht zu nutzen und gegebenenfalls private Transportmittel zu bevorzugen.
Der internationale Flughafen Kabul (KBL) verfügt über internationale Flugverbindungen, unter anderem nach Dubai und Doha. Flugpläne und verfügbare Verbindungen können sich kurzfristig ändern und sollten direkt bei den Fluggesellschaften geprüft werden. Flydubai bedient Kabul; Kam Air hat die Verbindung nach Doha im Mai 2026 wieder aufgenommen.
00 41 (die Null der Schweizer-Netzgruppe weglassen)
Für konsularische Anliegen von Schweizer Staatsangehörigen in Afghanistan ist die Schweizerische Botschaft in Islamabad, Pakistan, zuständig.
Embassy of Switzerland
Street 6, Diplomatic Enclave, G-5/4
Islamabad 44000
Pakistan
Tel.: +92 51 209 88 00 / +41 58 464 18 81 / +41 58 464 18 82
Email: islamabad@eda.admin.ch
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Mehr zu TravelAlle Angaben werden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Länderinformationen übernommen werden. Swiss Bankers kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten und dadurch eventuell eintretende Schäden nicht haftbar gemacht werden.