Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung von Zahlungsmitteln der Swiss Bankers Prepaid Services AG

Publikation: 30.07.2026

 

1. Geltungsbereich und Definitionen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «Geschäftsbedingungen») regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Swiss Bankers Prepaid Services AG (nachfolgend «SBPS») und ihren Kunden.
Als «Kunde» gilt jede natürliche oder juristische Person, die mit der SBPS eine Vertragsbeziehung im Zusammenhang mit einem Produkt oder einer darauf basierenden Kartenbeziehung eingeht. 
Als «Produkt» gelten die von der SBPS angebotenen Prepaid- und Kartenzahlungslösungen. Die Produkte können sich insbesondere hinsichtlich Funktionen, Einsatzmöglichkeiten, Limiten sowie Gebühren unterscheiden.
Die SBPS stellt dem Kunden im Rahmen eines Produkts ein oder mehrere Zahlungsmittel in Form von Karten (nachfolgend «Karte») zur Verfügung. Karten können physisch oder virtuell ausgegeben werden und insbesondere auf mobilen Endgeräten wie Smartphones, Smartwatches oder vergleichbaren Geräten genutzt werden. 
Jeder Karte ist ein Kartenkonto zugeordnet, über das sämtliche Transaktionen abgewickelt werden.
Als «App» gilt die von der SBPS bereitgestellte mobile Applikation zur Verwaltung von Produkten und Karten.
Als «Webseite» gilt die Webseite der SBPS, www.swissbankers.ch.
Das Vertragsverhältnis zwischen der SBPS und dem Kunden kommt mit der Bestellung einer Karte über die Webseite, die App oder über eine Verkaufsstelle bzw. einen Vertriebspartner der SBPS zustande. Sofern die Geschäftsbedingungen nicht bereits im Rahmen der Bestellung akzeptiert wurden, gelten diese spätestens mit der ersten Verwendung der Karte als angenommen.
Als «Kommunikationskanäle» gelten sämtliche von der SBPS betriebenen oder unterstützten Kommunikationsmittel zur Übermittlung von Informationen und Mitteilungen an den Kunden, insbesondere die App, die Webseite, E-Mail, SMS, Push-Nachrichten, Telefon sowie postalische Zustellungen.
Die SBPS ist eine von mehreren Tochtergesellschaften der Hypothekarbank Lenzburg AG und gehört damit zur Konzerngruppe der Hypothekarbank Lenzburg AG (nachfolgend «HBL-Gruppe»).

 

2. Kundenidentifikation
Der Kunde hat der SBPS bei der Bestellung sämtliche für das jeweilige Produkt erforderlichen Personendaten mitzuteilen sowie die notwendigen Identitätsnachweise zu erbringen. Er hat der SBPS alle für die vollständige Identifikation der Kundenbeziehung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist zur Angabe korrekter Informationen verpflichtet und haftet vollumfänglich für sämtliche Folgen, die aus falschen Angaben entstehen.
Der Kunde hat alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Änderungen (insbesondere Name, Adresse oder steuerliche Ansässigkeit) unverzüglich über die angebotenen Kommunikationskanäle mitzuteilen.

 

3. Legitimation und Belastungsrecht
Jede Person gilt gegenüber der SBPS als zur Verwendung der Karte berechtigt, wenn sie sich mittels der Karte und/oder der Legitimationsmittel legitimiert.
Als «Legitimationsmittel» gelten sämtliche persönlichen Sicherheits- und Authentifizierungs-elemente, welche dem Kunden zur Nutzung der Karte, des Kartenkontos oder der zugehörigen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt oder von ihm festgelegt werden. Dazu gehören insbesondere die PIN-Codes, Passwörter, Einmalcodes, Authentifizierungsverfahren (z.B. 3-D Secure, Mastercard® SecureCodes / Identity Checks), biometrische Merkmale sowie vergleichbare Sicherheitsmerkmale.
Der Kunde autorisiert die Akzeptanzstelle, Transaktionen mittels Legitimationsmitteln auszulösen, und ermächtigt die SBPS, die dadurch autorisierten Beträge dem Kartenkonto zu belasten und diese unwiderruflich der Akzeptanzstelle zu vergüten.
Beanstandungen im Zusammenhang mit solchen Transaktionen sind direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle zu regeln und berühren das Belastungsrecht der SBPS nicht.

 

4. Kartenverwendung (Funktionen)
Die Karte kann je nach Produkt für eine oder mehrere der folgenden Funktionen eingesetzt werden:
a)   zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland (Zahlungsfunktion) an Akzeptanzstellen;
b)   zum Bezug von Bargeld im In- und Ausland an Bancomaten oder Akzeptanzstellen (Bargeldbezugsfunktion);
c)   für weitere von der SBPS gegebenenfalls angebotenen Dienstleistungen.
Der Kunde kann die Karte ausschliesslich für Zahlungs- oder Bargeldbezugsfunktion bei Bezahlterminals, Bancomaten oder Akzeptanzstellen einsetzen, die physisch oder virtuell mit dem Mastercard®-Logo gekennzeichnet sind.
Die SBPS übernimmt keine Haftung, falls die Karte aus technischen, betrieblichen oder sonstigen Gründen nicht akzeptiert oder die Nutzung der Karte eingeschränkt ist.
Die SBPS ist jederzeit berechtigt (z.B. bei Verdacht auf Missbrauch) Transaktionen ohne vorgängige Rücksprache mit dem Kunden zurückzuweisen und nicht zu verarbeiten.
Die SBPS ist berechtigt, die Einsatzmöglichkeiten der Karte jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder anzupassen.

 

5. Guthaben- und Ladelimiten
Das dem jeweiligen Produkt zugeordnete Kartenkonto wird von der SBPS in der entsprechenden Kartenwährung geführt.
Jedes Kartenkonto hat eine Guthaben- und eine Ladelimite, welche sich nach dem Produkt richten und auf der Webseite eingesehen werden können.
Die SBPS behält sich vor, das maximale Kartenguthaben, die Häufigkeit der Aufladungen und den maximalen Betrag, der während einer gewissen Zeitdauer pro Karte geladen oder genutzt werden darf, jederzeit anzupassen.

 

6. Kartensperrung
Die SBPS sperrt die Karte, wenn der Kunde den Verlust der Karte und/oder des PIN-Codes und/oder weiterer Legitimationsmittel meldet oder eine Kartensperrung ausdrücklich verlangt. Die SBPS ist zudem berechtigt, eine Karte jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren.
Der Kunde kann seine Karte auch jederzeit über die App selbst sperren und wieder freischalten.
Transaktionen, die vor der Kartensperrung der Karte erfolgten, können dem Kartenkonto auch nachträglich belastet werden. Für Schäden, die dem Kunden aufgrund einer erfolgten Kartensperrung entstehen, übernimmt die SBPS keine Haftung.

 

7. Pflichten des Kunden
7.1. Auskunftspflichten
Sofern die SBPS aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Verpflichtungen weitere Auskünfte, insbesondere über den Kunden oder getätigte Transaktionen benötigt, ist der Kunde verpflichtet, entsprechenden Auskunftsanfragen innerhalb von 10 Tagen nachzukommen.
Kommt der Kunde dieser Auskunftspflicht nicht nach, ist die SBPS berechtigt, die betroffene Karte bis zur vollständigen Erteilung der Auskünfte zu sperren.

7.2. Sorgfaltspflichten
Beim Umgang mit der Karte hat der Kunde insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten jederzeit vollständig einzuhalten:
a)   Unterzeichnung: Bei Erhalt der physischen Karte ist diese vom Kunden unverzüglich an der hierfür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.
b)   Aufbewahrung: Die Karte ist jederzeit sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
c)   Geheimhaltung: Die Legitimationsmittel sind geheim zu halten und dürfen vom Kunden keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere die Karten-PIN weder auf der Karte zu vermerken noch in anderer Weise, auch nicht in geänderter Form, aufzubewahren oder zu speichern.
d)   Kontrolle der Kartentransaktionen: Der Kunde ist verpflichtet, sein Kartenkonto regelmässig, jedoch mindestens monatlich, in der App oder über einen Kontoauszug zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Transaktionsdatum, SBPS zu melden (siehe auch Ziffer 8). 
e)    Änderung des PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel: Der Kunde ist verpflichtet, den initialen PIN-Code unverzüglich nach Erhalt zu ändern. Geänderte PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen.
f)   Meldung bei Missbrauchsverdacht oder Verlust: Bei Missbrauchsverdacht oder Verlust der Karte, des PIN-Codes oder weiterer Legitimationsmittel ist die Karte unverzüglich in der App zu sperren und die SBPS über den Verdacht zu informieren. Nutzt der Kunde die App nicht, hat er die SBPS unverzüglich zwecks Kartensperrung zu benachrichtigen.
g)   Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften: Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetze) verantwortlich. Die Karte darf ausschliesslich für legale Zwecke und Transaktionen verwendet werden.
h)   Kartengutschriften und Kartenladungen aus unbekannter Quelle: Der Kunde verpflichtet sich, Gutschriften und Kartenladungen deren Grund und/oder Herkunft ihm nicht bekannt sind, der SBPS unverzüglich zu melden.

 

8. Beanstandungen und Genehmigungsfiktion
Beanstandungen und Unstimmigkeiten betreffend die Ausführung oder Nichtausführung von Karten- oder Produktfunktionen, insbesondere im Zusammenhang mit Transaktionen, Belastungen, Gutschriften oder sonstigen Kartenbewegungen sowie weiteren Mitteilungen der SBPS, sind nach Verfügbarkeit der entsprechenden Information unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung geltend zu machen.
Unterbleibt eine fristgerechte Meldung, gelten die betreffenden Transaktionen, Belastungen, Gutschriften sowie die entsprechenden Mitteilungen als genehmigt.

 

9. Haftung
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sorgfältige Verwendung der Karte sowie die Geheimhaltung der Legitimationsmittel.
Hat der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen, insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer 7.2, eingehalten und trifft ihn kein Verschulden, übernimmt die SBPS die dem Kunden aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte entstanden Schäden. Mit der Entgegennahme einer Entschädigung tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Schadenfall an die SBPS ab und unterstützt diese bei der Aufklärung und Verminderung des Schadens.
Verletzt der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer 7.2 oder die Meldepflichten gemäss diesen Geschäftsbedingungen, haftet er bis zum Wirksamwerden einer Sperre für sämtliche Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte. Entstehen der SBPS aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden Schäden oder Aufwendungen, ist die SBPS berechtigt, diese dem Kunden zu belasten.

 

10. Gebühren
Je nach Produkt können Gebühren für Aufladung, Zahlungen, Bargeldbezug und weitere Leistungen (z.B. Auftrag zur Kartensperrung oder Antrag auf Ausstellen einer Ersatzkarte) anfallen. Detaillierte Informationen zu den gültigen Gebühren sind publiziert unter https://www.swissbankers.ch/de/gebuehrenuebersicht. Übersteigen die Kosten das vorhandene Kartenguthaben, ist die SBPS berechtigt, die Kartenbeziehung zu beenden.
Die SBPS ist berechtigt für den Bargeldbezug an Bancomaten allfällige Gebühren dem Kunden weiter zu belasten, die von den Betreibern von oder anderen am Zahlungsvorgang beteiligten Parteien erhoben werden. 
Der Kunde ist verpflichtet, einen allfälligen Negativsaldo auf dem Kartenkonto einschliesslich aufgelaufener Gebühren innerhalb von 30 Tagen durch eine Kartenaufladung auszugleichen. Bei Ausbleiben einer entsprechenden Ausgleichszahlung ist die SBPS berechtigt, den offenen Betrag unverzüglich fällig zu stellen und die Karte zu sperren. Allfällige Mahn- und Inkassogebühren gehen zulasten des Kunden.
Die SBPS behält sich das Recht vor, einen allfälligen Negativsaldo mit Guthaben auf einem Kartenkonto einer anderen auf den Kunden lautenden Karte bei der SBPS zu verrechnen.

 

11. Transaktionen in einer anderen Währung
Transaktionen in einer von der Währung des Kartenkontos abweichenden Währung werden in die Währung des entsprechenden Kartenkontos umgerechnet. Bei der Umrechnung kommt der vom Mastercard®-Netzwerk festgelegte Wechselkurs zur Anwendung. Der angewandte Umrechnungskurs ist nach der Transaktion ersichtlich.

 

12. Kommunikation und Mitteilungen
Die SBPS ist berechtigt, mit dem Kunden über die Kommunikationskanäle zu kommunizieren, sofern ihr die hierfür erforderlichen Kontaktdaten vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
Rechtlich relevante Informationen, Bedingungen und Dokumente macht die SBPS in der App oder durch Publikation auf der Webseite zugänglich und erfüllt damit ihre Informations-, Aufklärungs- und Bekanntmachungspflichten rechtsgültig.
Mitteilungen der SBPS gelten als dem Kunden zugestellt, sobald sie an die zuletzt vom Kunden angegebenen Kontaktdaten abgesendet oder im vom Kunden kontrollierten elektronischen Bereich bereitgestellt werden. Sie gelten in diesem Zeitpunkt als zugegangen, unabhängig davon, ob der Kunde sie tatsächlich abruft.
Die SBPS kann den Kunden bei Sicherheitsrisiken oder bei mutmasslichem bzw. tatsächlichem Betrug über die Kommunikationskanäle kontaktieren und über eine allfällige Kartensperrung sowie deren Gründe informieren, sofern dies rechtlich zulässig ist und keine gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Vorgaben entgegenstehen.
Der Kunde kann die SBPS über die Kommunikationskanäle kontaktieren, insbesondere per E-Mail, telefonisch oder schriftlich per Post. Für Beanstandungen gilt Ziffer 8.
Es gelten die jeweils aktuellen Kontaktdaten der SBPS, wie sie in der App oder auf der Webseite veröffentlicht sind.

 

13. Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit
Der Kunde sorgt dafür, dass der Kontakt zur SBPS nicht abbricht. 
Kommt es zu einem Kontaktabbruch, ist die SBPS berechtigt, für die Administration und Überwachung kontakt- oder nachrichtenloser Kartenbeziehungen sowie für die Kontaktwiederherstellung und für Nachforschungen Gebühren gemäss dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis zu erheben. Übersteigen die Kosten das vorhandene Kartenguthaben, ist die SBPS berechtigt, die Kartenbeziehung zu beenden.
Zur Vermeidung allfälliger kontakt- bzw. nachrichtenloser Vermögenswerte verweist die SBPS auf die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung über die Behandlung kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte bei Schweizer Banken, publiziert unter www.swissbanking.org. 

 

14. Bankkundengeheimnis und Datenschutz
Die SBPS untersteht gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung von Daten, welche die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffen (nachfolgend «Kundendaten»), namentlich im Rahmen des schweizerischen Bankkundengeheimnisses und des Datenschutzrechts. Der Kunde entbindet hiermit die SBPS (und ihre Unternehmensleitung, Angestellten, Vertreter und Beauftragten) von diesen Geheimhaltungsverpflichtungen und willigt in die entsprechenden Datenbekanntgaben ein, soweit:
a)   dies zur Durchführung von Aufträgen und Dienstleistungen des Kunden bei Verkaufsstellen, Vertriebspartnern und Akzeptanzstellen (z. B. Rückforderungsbegehren aufgrund einer Transaktionsbeanstandung) oder für die Zusammenarbeit mit Anbietern von Loyalitäts-programmen sowie mit weiteren Kooperationspartnern (inkl. mit Kollektivversicherungen) nötig ist;
b)   dies zum Zwecke der umfassenden und effizienten Kundenbetreuung mit Mutter- und Schwesterngesellschaften innerhalb der HBL-Gruppe geschieht;
c)   Kundendaten an Lieferanten und Subunternehmer der SBPS im In- und Ausland bekanntgegeben werden, an welche die SBPS bestimmte Dienstleistungen ausgelagert hat oder von denen die SBPS bestimmte (Dienst-)leistungen bezieht;
d)   dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kunden und/oder der SBPS notwendig ist, namentlich bei vom Kunden oder von Dritten gegen die SBPS eingeleiteten rechtlichen Schritten, zur Sicherung der Ansprüche der SBPS, bei Vorwürfen des Kunden gegen die SBPS in der Öffentlichkeit und zur Verhinderung der Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die SBPS-Kundendaten in den unter dieser Ziffer 14 aufgezählten Fällen auch an Empfänger bekannt geben kann, welche ihren Sitz im Ausland haben und/oder Kundendaten in Systemen speichern bzw. bearbeiten, die sich im Ausland befinden. In diesem Zusammenhang können Kundendaten in Länder mit angemessenem Datenschutz und in Länder mit nicht angemessenem Datenschutz bekanntgegeben werden, wobei die SBPS bei Ländern ohne einen mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutz den Datenschutz durch vertragliche Garantien sicherstellt. Speziell bei Auslandsbezug können ausländisches Recht, vertragliche Pflichten oder sonstige Gepflogenheiten es nötig machen, dass ausländischen Behörden oder an der Durchführung beteiligten Dritten damit zusammenhängende Kundendaten offengelegt werden müssen. Der Kunde willigt in solche Auslandsdatenbekanntgaben ein und nimmt zur Kenntnis, dass ins Ausland übermittelte Kundendaten nicht mehr vom schweizerischen Recht geschützt sind und ausländische Gesetze sowie behördliche Anordnungen die Weitergabe dieser Kundendaten an Behörden und andere Dritte verlangen können.
Die SBPS ist nicht verpflichtet, Aufträge und Dienstleistungen auszuführen oder anzubieten, falls der Kunde seine Entbindungen und Zustimmungen gemäss dieser Ziffer 14 widerruft. Die SBPS kann zudem in diesem Fall das Vertragsverhältnis mit dem Kunden gemäss Ziffer 16 jederzeit kündigen.
Die SBPS kann verhaltensbezogene Kundendaten, die keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Person des Kunden zulassen, für Marketingzwecke und zur Marktforschung, insbesondere zur Entwicklung von (Dienst-)leistungen in Zusammenhang mit der Kartenbeziehung, dem Karteneinsatz oder mit Neben-/Zusatzleistungen, bearbeiten.
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Kundendaten durch die SBPS finden sich in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://www.swissbankers.ch/de/legal/datenschutz

 

15. Mastercard® Aktualisierungs-Dienstleistungen
Mastercard® bietet Aktualisierungs-Services an, welche bei Erneuerung einer Karte die benötigten Kartendetails (z.B. neues Verfalldatum oder Ersatzkarte) automatisch den teilnehmenden Akzeptanzstellen und Anbietern von mobilen Zahlungslösungen zustellen. Damit sollen Zahlungen, z.B. für wiederkehrende Dienstleistungen wie Online-Services oder Abonnemente, auch nach einer Kartenerneuerung ermöglicht werden.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die SBPS die Kartennummer und das Verfalldatum seiner Karte bzw. Ersatzkarte zum Zweck der Durchführung der Aktualisierungs-Services an Mastercard® übermittelt.
Mastercard® ist berechtigt, weitere Auftragsdatenbearbeiter beizuziehen. Mastercard® sowie die weiteren Auftragsdatenbearbeiter bearbeiten die Kartendaten im In- und Ausland. Mastercard® trifft angemessene Massnahmen zum Schutz der Kartendaten und die Auftragsdatenbearbeiter sind zur Wahrung eines angemessenen Datenschutzes verpflichtet. Mastercard® leitet die Kartennummern und das aktualisierte Verfalldatum über ihre weltweiten Netze an Akzeptanzstellen und Anbieter von mobilen Zahlungslösungen weiter, die einen solchen Aktualisierungs-Service unterstützen, sowie an weitere an den Aktualisierungs-Services beteiligte Stellen wie u.a. Acquirer oder zertifizierte Payment Service Provider.
Die SBPS räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, auf die Teilnahme an den Aktualisierungs-Services zu verzichten oder diesen zu widerrufen. Der Kunde kann seinen Verzicht bzw. seinen Widerruf jederzeit telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den SBPS-Kundendienst richten.

 

16. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch den Kunden oder durch die SBPS gekündigt werden und endet mit der vollständigen Saldierung sämtlicher Karten des Kunden.
Unabhängig davon endet das Vertragsverhältnis automatisch, sobald sämtliche Karten des Kunden ihre Gültigkeit verloren haben und kein Guthaben mehr auf den Kartenkonten vorhanden ist.
Die Karte ist bis zum Ende des auf ihr angegebenen Ablaufdatums gültig. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich darauf verzichtet, wird die Karte vor Ablauf des Gültigkeitsdatums automatisch durch eine neue Karte ersetzt. Erhält der Kunde seine neue Karte nicht mindestens zehn Tage vor Verfall der bisherigen Karte, so hat er dies der SBPS unverzüglich zu melden. Im Fall der Erneuerung der Karte wird ein auf dem Kartenkonto bestehendes Kartenguthaben auf die neue Karte übertragen.
Die SBPS behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen, einen Kartenantrag abzulehnen oder eine Karte nicht zu erneuern. Insbesondere sind Kartenanträge von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, von der SBPS nicht zugelassen.

 

17. Änderung der Geschäftsbedingungen
Die SBPS behält sich vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten über die App und auf der Webseite mitgeteilt und sind dort jederzeit abrufbar. 
Änderungen der Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis nicht vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich kündigt.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen mit der SBPS unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bern.
Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können eingesehen werden unter www.swissbankers.ch.

Swiss Bankers Prepaid Services AG
Kramgasse 4, 3506 Grosshöchstetten, Schweiz
+41 31 710 12 15, info@swissbankers.ch, swissbankers.ch

Ausgabe Juli 2026
Inkrafttreten der AGB per 1. September 2026

 

19. Widerspruchsrecht
Wenn Sie den Änderungen nicht zustimmen, können Sie innerhalb von 30 Tagen über das Kontaktformular auf unserer Website Widerspruch einlegen.